Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Socentic Sports – Herberth, Klement & Utz GbR (Stand 01.01.2019)

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Socentic Sports – Herberth, Klement & Utz GbR, Oberländerstraße 29, 81371 München („Socentic Sports“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen der Socentic Sports im In- und Ausland an Vertragspartner („Kunden“).

(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie sind stets Bestandteil der Geschäftsbeziehung und gelten dabei ausschließlich.

(3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, sofern die Socentic Sports diesen Bedingungen des Kunden nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Bei allen künftigen Geschäften mit einem Kunden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Socentic Sports auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

 

§ 2 Rangfolge der vertraglichen Regelungen

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:

  1. Individualvertraglich vereinbarte Verträge; insbesondere der Inhalt der Angebote von der Socentic Sports an den Kunden
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. GesetzlicheVorschriften

Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.

 

§ 3 Inhalt der Leistungen

Der Inhalt der Leistungen umfasst grundsätzlich das Social-Sports-Marketing sowie die damit verbundene Markenbildung und -positionierung (Branding) durch die Socentic Sports. Der konkrete Leistungsumfang ist ggfs. dem jeweiligen Angebot der Socentic Sports zu entnehmen oder erfolgt nach Absprache.

 

§ 4 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

(1) Die Socentic Sports ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

(2) Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt im Namen des Kunden und auf Rechnung des Kunden. Die Socentic Sports wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

(3) Soweit die Socentic Sports notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Socentic Sports.

 

§ 5 Leistungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird der Socentic Sports für den vereinbarten Zeitraum die gewünschten Maßnahmen und Kampagnen mit dem zur Verfügung stehenden Budget mitteilen.

(2) Der Kunde stellt der Socentic Sports alle notwendigen Zugänge (wie z.B. Social Sports Admin-Recht) für die Auftragserfüllung sowie die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zum vereinbarten Termin zur Verfügung.

(3) Der Kunde hat der Socentic Sports rechtzeitig mitzuteilen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird und die Socentic Sports in der Lage ist, Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.

(4) Erteilt der Kunde die Genehmigung für einen von der Socentic Sports vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der Socentic Sports verbundenen Kostenvoranschlags.

 

§ 6 Mitwirkungsrechte, Mitwirkungspflichten

(1) Die Socentic Sports wird dem Kunden vor Beginn jeder etwaigen kostenverursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form unterbreiten.

(2) Bei Vertragsende werden sämtliche jeweils erlangten Unterlagen gegenseitig auf Anforderung ausgehändigt, andernfalls, sofern nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig, vernichtet.

 

§ 7 Preise und Zahlungen

(1)  Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an die Socentic Sports zu zahlen. Die Socentic Sports erbringt die Leistungen entgeltlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Sofern die Höhe einer Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt diejenige Vergütung als vereinbart, die für vergleichbare Leistungen auch Dritten angeboten werden („Listenpreis“).

(2) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Sämtliche Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Angebot in der Leistungsbeschreibung sowie diesen AGB. Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, sind sämtliche Zahlungen spätestens am 03. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Die monatliche Rechnungsstellung erfolgt in Euro.

(4) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ohne Berechtigung oder Zustimmung ändert und/oder abbricht, wird er der Socentic Sports alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(5) Barauslagen und sonstige Kosten, die der Socentic Sports auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden der Socentic Sports erstattet. Hierzu zählen zum Beispiel auch außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.

(6) Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.

(7) Sofern die Socentic Sports einen Preis schätzt, ist diese Preisschätzung unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart.

(8) Die Socentic Sports behält sich vor, dass Leistungen nur gegen Vorauskasse erbracht werden, wenn hierfür ein sachlich berechtigter Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen.

(9) Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Der Socentic Sports steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltendzumachen.

(10) Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Zahlungsansprüche hat der Kunde innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber der Socentic Sports geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen durch den Kunden gilt als Genehmigung der Rechnung, soweit die Socentic Sports den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hingewiesen hat. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

§ 8 Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

(1) Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen (§ 320 BGB). Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2)  Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften seine Ansprüche wegen Nichtleistung oder wegen Mängeln gegen Ansprüche von der Socentic Sports auf Zahlung der Vergütung aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von der Socentic Sports nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

 

§ 9 Haftung

(1) Die Haftung der Socentic Sports und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu der vereinbarten Auftragssumme.

(2) Die Socentic Sports wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person auf Kosten des Kunden für erforderlich, so hat sie den Kunden darauf hinzuweisen. Hat die Agentur auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Werbemaßnahme, so haftet die Agentur nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde hält die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos. Dessen ungeachtet haftet die Agentur nicht für die in Werbemaßnahmen enthaltenen Sachangaben über Produkte des Kunden oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich Vertragsinhalt.

(3) Wegen unverschuldeten Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Socentic Sports zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.

 

§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Socentic Sports räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Socentic Sports.

(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

(3) Die Socentic Sports wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere in Hinblick auf Dritte, hinweisen.

(4) Die Socentic Sports behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

(5) Zieht die Socentic Sports zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Die eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten beziehen sich auf alle Medien.

 

§ 11 Laufzeit / Kündigung

(1) Sofern die Leistungen von der Socentic Sports als Dauerschuldverhältnis erbracht werden, ist, soweit in der gesonderten Leistungsvereinbarung nichts Anderweitiges vereinbart ist, eine Mindestvertragslaufzeit von sechs (6) Monaten vereinbart. Der Vertragsbeginn ist zum 01. oder in Ausnahmefällen zum 15. eines jeden Monats möglich.

(2) Es wird ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des dritten Vertragsmonats eingeräumt. Danach gilt eine regelmäßige Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende eines vollen Vertragsmonats als vereinbart. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei Dauerschuldverhältnissen bleibt hiervon unberührt.

(4) Kündigt eine Partei diesen Vertrag außerordentlich, so wird die von der Socentic Sports erbrachte Leistung gemäß des geleisteten Stundenaufwands bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Socentic Sports ist zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet.

(5) Soweit die Socentic Sports gegenüber Dritten gemäß diesem Vertrag und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Verpflichtungen eingegangen ist, und diese Verpflichtungen über das Ende des Vertrags der Socentic Sports mit der Agentur hinaus andauern, wird der Kunde der Socentic Sports die über das Vertragsende hinaus entstehenden Aufwendungen erstatten.

 

§ 12 Vertraulichkeit

Die Socentic Sports wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Gleiches gilt für den Kunden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

§ 13 Datenschutz

Die Parteien verarbeiten die ihnen ggfs. im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Sofern vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit personenbezogene Daten übermittelt werden, sichert der Kunde zu, dass er die übermittelten personenbezogenen Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erheben, speichern, sowie, diese an Socentic Sports im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit berechtigt ist weiterzugeben und insbesondere die hierfür ggfs. notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat. Soweit der Kunde Socentic Sports mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in seinem Auftrag oder mit dem gleichgestellten Maßnahmen beauftragt, werden die Vertragsparteien eine Vereinbarung über Auftragsdatenverarbeitung schließen. Der Kunde stellt die Socentic Sports hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung frei, die aus einer Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

 

§ 14 Allgemeine Bestimmungen

(1)  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Socentic Sports.

(2) Auf Verträge von Socentic Sports mit den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(3) Änderungen, Ergänzungen, Kündigungen und Aufhebungen von Leistungsvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Überschriften und Untergliederungen dieser AGB sowie der jeweiligen Vereinbarung dienen lediglich der besseren Übersicht und entfalten keinerlei rechtliche Wirkungen.